Aktuelles Neuwagen Gebrauchtwagen Service Teile & Zubehör Über uns
Startseite Kontakt Impressum
FIAT ALFA ROMEO LANCIA FIAT Professional ABARTH JEEP SKODA
Die Marken der Ruprecht-Gruppe
Aktuelles
Neuwagen
Gebrauchtwagen
Service
Teile & Zubehör
Über uns
automobile ruprecht balingen gmbh
Ein Unternehmen der Ruprecht-Gruppe
Menzelstraße 2 (Auf Stettberg)
72336 Balingen

  Telefon: 0 74 33 - 907 227 -0
  Telefax: 0 74 33 - 907 227 -50
  info-balingen@aurup.de

 

 

 

 

 

 

 
Wunschkennzeichen Reservierung

Wunschkennzeichen

Ist Ihr Wunschkennzeichen noch frei ?
 

Umweltzonen und Feinstaubplaketten

Im März 2007 trat die neue Verordnung zu Schadstoffgruppen bei Kraftfahrzeugen in Kraft. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von „Umweltzonen“.
 

E10-Verträglichkeit der Kraftfahrzeuge

 

E10-Verträglichkeit der Kraftfahrzeuge
 
Was spricht für die Verwendung von E 10?
Die Beimischung von Ethanol zum Benzin hat 2 entscheidende Vorteile:
Bioethanol wird aus Pflanzen, also regenerativen Quellen, gewonnen und reduziert damit den Ausstoß
des Klimagases CO2. Durch die Verwendung von nachwachsenden Biokraftstoffen werden die Erdölreserven geschont. Welche Voraussetzungen müssen Sie beachten?
 
Voraussetzung für die Verwendung des E10-Benzins ist allerdings die Tauglichkeit ihres Fahrzeugs: E10 vertragen nur Fahrzeuge die darauf ausgelegt sind. Alle für E10 nicht geeigneten Fahrzeuge müssen weiterhin mit dem bereits heute mit 5% Bioethanol beigemischten Kraftstoff betankt werden.
Sie müssen sich also vor dem ersten Betanken mit E10 vergewissern, dass Ihr Fahrzeug für den Einsatz dieses Kraftstoffs geeignet ist.
 
Wie ist der Kraftstoff zu erkennen?
Sie erkennen den E10 Kraftstoff an der Bezeichnung „NormalE10“, „SuperE10“ oder „SuperPlusE10“ auf den Zapfpistolen bzw. den Zapfsäulen.

Quelle DAT